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Datenverarbeitungsinformation

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Schulwerk der Diözese Augsburg
Böheimstraße 8, 86153 Augsburg
Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg
Tel: 0821/4558-10100
E-Mail: info@schulwerk-augsburg.de
vertreten durch: Herrn Peter Kosak, Direktor

 

Kontaktdaten der betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Frau Hildegard Schneck, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg, Tel: 0821/4558-10131
E-Mail: hildegard.schneck@schulwerk-augsburg.de

 

Verarbeitungszwecke:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des uns von den Schülerinnen und Schülern und deren erziehungsberechtigten Eltern übertragenen Bildungs- und Erziehungsauftrags.

 

Hinweise zum technischen Betrieb:

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt in unserem Auftrag über ein externes Rechenzentrum (M-Net/Bechtle) bzw. in Teilbereichen über die Diözese Augsburg. Der Schulträger behält sich vor, ggf. auch andere Dienstleister zu beauftragen.

 

Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung:

Sie haben nach den Bestimmungen des Kirchlichen Datenschutzgesetzes insbesondere folgende Rechte:
Nach 17 KDG haben Sie das Recht auf Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten.
Nach § 18 KDG besteht das Recht auf Berichtigung, sofern Daten unrichtig oder unvollständig verarbeitet wurden.
Nach § 19 KDG haben Sie das Recht auf Löschung, soweit die Datenspeicherung zur Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich ist.
Sie haben zudem das Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung in die Datenverarbeitung.

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, zuständige Stelle:

Im Falle einer Datenschutzverletzung steht Ihnen als Betroffener ein Beschwerderecht bei der gemeinsamen Datenschutzaufsichtsbehörde der Bayer. (Erz-)Diözesen über den Diözesandatenschutzbeauftragten,
Herrn Jupp Joachimski, Kapellenstraße 4, 80333 München,
Telefon: 089/2137-1796, Telefax: 089/2137-1585,
E Mail: jjoachimski@eomuc.de zu.

 

Informationen zur Verarbeitung (= Erhebung, Nutzung, Speicherung und Übertragung) von Daten von Schülern und Personensorgeberechtigten:

Zur Erfüllung der unseren Schulen im Rahmen verliehener staatlichen Anerkennung und durch den Schulvertrag übertragenen Aufgaben verarbeiten wir personenbezogene Daten zu den vorgenannten Personengruppen. Unter dem Begriff der Verarbeitung werden dabei sowohl die Erhebung als auch die Nutzung, Speicherung und Übertragung von Daten zusammengefasst.

 

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten:

Bei den Daten der Schülerinnen und Schüler handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit und Daten zur Vorbildung bzw. bisherigen Schullaufbahn, soweit erforderlich.
Die Verarbeitung und Dokumentation von Schülerleistungs- und Zeugnisdaten erfolgen nach Maßgabe der Art. 90, 100 BayEUG und den einschlägigen Schulordnungen.
Soweit für die Durchführung des Schulverhältnisses erforderlich, werden besondere pädagogische Fördermaßnahmen, Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und pädagogische Maßnahmen nach dem pädagogischen Maßnahmenkatalog des Schulwerks der Diözese Augsburg verarbeitet und gespeichert. Soweit nach Maßgabe des Schulvertrags zur Mitgestaltung des schulischen Lebens erforderlich bzw. vereinbart, beispielsweise zur Kommunikation innerhalb der Schulfamilie, können ebenfalls Daten von Schülern und Eltern erhoben werden. Dies gilt etwa für Datenverarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit Angeboten des offenen und gebundenen Ganztags, der Elternmitwirkung bzw. der Schulpastoral, soweit zur Durchführung entsprechender Angebote erforderlich, entsprechend dem im Schulvertrag erteilten Erziehungs- und Bildungsauftrag.
Daten können zudem zur Überwachung der Schulpflicht (Art. 90 Satz 3, 57 BayEUG), zur Erstellung der Schulstatistik (Art. 92 V, 113b BayEUG) und im Zusammenhang mit Maßnahmen der Evaluation und Qualitätsentwicklung an den Schulen erhoben werden. Gleiches gilt für die Öffentlichkeitsarbeit. Auch der Schuljahresbericht ist hier zu nennen.
Daten werden weiter im Zusammenhang mit der Schulfinanzierung nach den Bestimmungen des Bayerisches Schulfinanzierungsgesetzes erhoben.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für Datenerhebungen sind die Kirchlichen Datenschutzbestimmungen (KDG); die Verarbeitung erfolgt zudem nach Maßgabe der staatlichen Bestimmungen, soweit diese auf staatlich anerkannte Schulen Anwendung finden; dies gilt insbesondere für Datenverarbeitungsvorgänge nach den Regelungen der Art. 100, 90 und 92 V des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung in ihrer Anwendbarkeit auf staatlich anerkannte Ersatzschulen, gleiches gilt für einschlägige Bestimmungen der Schulordnungen.

Rechtsgrundlage für Datenerhebungen ist, soweit sich die Befugnis zur Datenverarbeitung nicht unmittelbar aus den für die staatlich anerkannten Privatschulen geltenden staatlichen Bestimmungen ergeben, der Schulvertrag. Innerhalb der über den Schulvertrag beauftragten Erziehungs- und Bildungsaufgaben ist es dem Schulwerk der Diözese Augsburg zur Erfüllung seiner Aufgaben gestattet, die zur Durchführung erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten zu verarbeiten.
Die Erholung einer zusätzlichen Einwilligung kann im Einzelfall erforderlich sein. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung von Schülerfotos. Hier bedarf es im Regelfall einer ausdrücklichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. der Schülerinnen und Schüler nach § 6 (I) b des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte sind nach Maßgabe des Schulvertrages zur Datenauskunft verpflichtet, sofern diese für die Durchführung des Schulverhältnisses erforderlich ist.
Für die Schulen des Schulwerks als staatlich anerkannte Schulen regeln entsprechende Verpflichtungen auch die Bestimmungen des Art. 92 (V), 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen bzw. andere Personen (Eltern, Schüler, Lehrer) übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit die Übermittlung zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
• Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, soweit die Übermittlung zur Durchführung des Schulverhältnisses erforderlich ist,
• die Schulaufsichtsbehörden Art. 92 V, 113 BayEUG
• das im Falle der Gefährdung des Kindeswohls zuständige Jugendamt, entsprechend den Bestimmungen des SGB VIII, des KKG und Art. 92 V, 31 Abs. 1 Satz 2 BayEUG
• die nach Art. 28 ff. Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySCHFG) zuständigen Stellen
• die für die Schülerbeförderung, insbesondere die Schulwegkostenfreiheit nach Maßgabe des Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKFrG i. V. m. der Verordnung über die Schülerbeförderung zuständigen Stellen
• das Landesamt für Statistik im Rahmen von Art. 92 V, 113b Abs. 10 BayEUG
• die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (92 V, Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 II BaySchO)
• soweit entsprechende Meldepflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen der Berufsausbildung bestehen, an die dafür zuständigen Stellen
• die zuständigen Stellen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Schulpflicht, nach Maßgabe von Art. 90 Satz 3, Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG.

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere den Bestimmungen des Kirchlichen Datenschutzgesetzes, zur Auf­gabenerfüllung erforderlich ist.
Daten in Schülerunterlagen:
Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten im Rahmen der Geltung der Bayerischen Schulordnung für staatlich anerkannte Schulen nach § 1 Satz 2 der Bayerischen Schulordnung und nach Maßgabe der Kirchlichen Datenschutzbestimmungen im Regelfall folgende Speicherfristen:

Nr. Betroffene Daten Aufbewahrungszeit / Löschungsfrist
1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen einer Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leistungsnachweise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten 1 Jahr

Die Löschfristen für die in Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen i. d. R. mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, die Löschfrist für Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
Hinweis: Für Schülerdaten auf privaten Rechnern, soweit insbesondere Lehrkräften zu dienstlichen Zwecken gestattet, ist insbesondere § 20 KDG – DVO (Diözese Augsburg) zu beachten: Danach dürfen Schülerdaten auf privaten Rechnern von Lehrkräften nur für die Dauer des laufenden Schuljahres gespeichert werden.


Augsburg, 22.07.2019